von Ronald Karst
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6. November 2021
Legt ein Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber vor, so gilt seine Erkrankung regelmäßig als bewiesen und der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dieser Beweiswert hat in bestimmten Konstellationen Grenzen, laut einer Entscheidung des BAG (Urteil v. 8.9.2021, 5 AZR 149/21). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stärkt damit die Rechte von Arbeitgebern in diesem Zusammenhang. Die Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung sei auch dann anzunehmen, wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis selbst kündige und er am gleichen Tag arbeitsunfähig geschrieben werde. Insbesondere gelte dies dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasse.